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Windkraftanlagen

Für die beim Windkraft-Spezialisten Prokon investierten Anleger hat sich der Wind zu ihren Gunsten gedreht. Drohte ihnen noch vor Jahresfrist der Totalverlust, zeigt das Insolvenzverfahren mittlerweile zwei unterschiedliche Interessenten, welche zumindest teilweise Rückzahlungen versprechen.

Ein Ende mit dramatischen Folgen

Das Windkraftunternehmen ging seitens der Projekt-Finanzierung bevorzugt unkonventionelle Wege. Prokon verkaufte an etwa 75.000 Anleger umstrittene Genussrechte für 1,4 Milliarden Euro. Der Zusammenbruch vor 18 Monaten traf viele überraschend, doch seitdem sind die investierten Anleger nervenzermürbender Belastung ausgesetzt. Die Mehrheit erwartete aus dem laufenden Insolvenzverfahren kaum noch Rückzahlungen, doch dies hat sich in den letzten Tagen vorteilhaft geändert.

Wachsende Hoffnung

In den zurückliegenden Tagen fanden die Anleger gewichtige Post von der Insolvenzverwaltung in ihren Briefkästen vor. Insolvenzverwalter Prenzlin teilte ihnen auf 270 Seiten voller Fachbegriffe mit, dass sie sich zum weiteren Verfahren im Juli entscheiden sollen. Sie können am zweiten Juli nicht nur über das Schicksal von Prokon bestimmen, sondern einen der beiden Interessenten zum Nachfolger wählen. Es liegen der Insolvenzverwaltung zwei Angebote potenzieller Käufer vor, diese ermöglichen den Geschädigten erstmals die Feststellung der tatsächlichen Verluste. Beide Interessenten garantieren die Entschädigung zu bestimmten Teilen, jedoch könnten sie seitens der Durchführung kaum unterschiedlicher sein.

Die Qual der Wahl

Auf der einen Seite steht der Energiekonzern ENBW, der will die Windparks für 550 Millionen Euro übernehmen und den geschädigten Anlegern 52,2 Prozent ihrer Einlagen zeitnah retournieren.

Auf der anderen Seite liegt ein Angebot des Vereins „Freunde von Prokon“ vor, dieses verspricht den Geschädigten 58,9 Prozent. Allerdings ist diese Option mit erneutem Risiko verbunden, denn die Anleger müssten ihre Forderungen in Unternehmensanleihen mit 15 Jahren Laufzeit und 3,5 Prozent jährlicher Verzinsung umwandeln. Die Anleger tragen als Genossenschaftler das wirtschaftliche Risiko der Firma Prokon und würden bei ausbleibenden Erträgen kein Geld erhalten.

Vielleicht sollte auch im Fall Prokon ein altes deutsches Sprichwort zur Anwendung kommen, wonach der der Spatz in der Hand mehr wert sein könnte als die Taube auf dem Dach.