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Erbrecht

Das seit dem 17. August geltende EU-Erbrecht tangiert Menschen, die bis zu ihrem Tod im europäischen Ausland leben möchten. Wenn diese ihre Erbschaften in ihrem Sinn verteilt wissen wollen, müssen sie fortan einiges beachten, um ungeahnte Folgen zu vermeiden.

Die vom EU-Erbrecht Betroffenen

Zunehmend viele Bundesbürger wollen ihren Lebensabend in einer anderen Kultur bei angenehmerem Klima und höherer Lebensqualität verbringen. Mehr als 220.000 Senioren leben mittlerweile außerhalb der Bundesrepublik, und ihre Zahl steigt jährlich um knapp zwei Prozent. Etwa 50 Prozent ziehen mit Österreich, Spanien oder der Schweiz Länder im europäischen Ausland vor, der Altersruhesitz ist bei den meisten auf Dauer und bis zum Tod angedacht.

Dazu kommen immer mehr jüngere Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und arbeiten, auch von ihnen wird ein großer Teil in der Wahlheimat sterben.

Das vereinfacht sich mit dem neuen EU-Erbrecht

Das seit Kurzem geltende EU-Erbrecht beendet die vorher oft festzustellende staatliche Uneinigkeit darüber, welches nationale Erbrecht in einzelnen Fällen anzuwenden sei. In der Europäischen Gemeinschaft gibt es jährlich 450.000 grenzüberschreitende Erbschaften, bei welchen etwa 123 Milliarden Euro die Besitzer wechseln. Endlose Verfahrensdauern und aufwändige Schriftwechsel waren allein zur Klärung der Frage nach dem anzuwendenden nationalen Erbrecht notwendig.

Das EU-Erbrecht soll dem zumindest innerhalb der Europäischen Union ein Ende setzen. Die einheitliche Regelung für alle, die ins europäische Ausland dauerhaft auswandern, gilt nahezu überall in der Eurozone. Keine Anwendung findet das EU-Erbrecht in Großbritannien, Dänemark und Irland.

Das Wohnsitzprinzip

Die wichtigste Änderung ist das nicht mehr geltende Staatsangehörigkeitsprinzip. Für Deutsche, die im europäischen Ausland sterben, gilt zukünftig das nationale Erbrecht des Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dies vereinfacht und beschleunigt die Nachlassweitergabe, allerdings können die nationalen Erbschaftsgesetze erheblich von den aus Deutschland gewohnten Regeln abweichen.

Rechtzeitig für deutsches Erbrecht entscheiden

Die vom EU-Erbrecht betroffenen Menschen müssen sich entweder mit dem an ihrem Aufenthaltsort geltenden Recht anfreunden oder im eigenen Interesse deutsches Erbrecht wählen. Der Erblasser bewegt sich damit auf sicherem Terrain und kann von einer seinen Wünschen entsprechenden Erbaufteilung ausgehen. Bleibt nur noch das Problem mit der steuerlichen Behandlung der Erbschaft, die wird vom neuen Erbrecht nicht geregelt und kann Doppelbesteuerung bedeuten.