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Managerhaftpflicht

Dass Manager großer Konzerne hin und wieder teure Fehler machen, wurde erst vor Kurzem durch die Abgasaffäre von VW in Erinnerung gerufen. Weitgehend unbekannte D&O-Versicherungen gewähren Managerhaftpflicht, die Entscheidungsträgern die Schadensregulierung aus eigener Tasche ersparen soll. Der folgende Beitrag schaut auf die Details.

Wenig ermutigende Expertenansichten

Nachdem der Abgasskandal zu Medienrummel geführt hat, beginnt bei Volkswagen die Suche nach den Verantwortlichen. Die Chefetage gibt sich noch entspannt, da jeder Entscheidungsträger mit einer D&O-Police ausgestattet ist, welche die Managerhaftpflicht übernehmen soll. VW wird laut Meinung kompetenter Fachleute allerdings den größten Anteil des Schadens selbst begleichen müssen, weil die Versicherungsanbieter lediglich einen Bruchteil übernehmen.

Die Managerhaftpflicht einfach erklärt

Gerade Konzerne wie VW wissen, dass Fehler oder Versäumnisse bei Entscheidungsträgern oft mit enormen Schäden verbunden sind. Daher sind die Spitzenkräfte in der Chefetage meist mit Directors- und Officer-Versicherungen (D&O) abgesichert. Ohne die Policen müssten die Führungskräfte mit ihren Privatvermögen haften, welche bei der erwarteten Schadenshöhe von VW vollkommen unzureichend wären.

Diese Managerhaftpflicht deckt theoretisch alle Vermögensschäden ab, die aktuell oder in der Zukunft auftreten. Sie ist jedoch seitens der Deckungssumme auf maximal 500.000 Millionen Euro begrenzt und reguliert zudem keine Bußgelder.

VW hat zwei Probleme

Zunächst ist der Schaden bereits jetzt mit 6.5 Milliarden beziffert. Weitere 18 Milliarden sind als Strafe von den amerikanischen Aufsichtsbehörden angedroht. Für Volkswagen sind die 500.000 Millionen aus der Managerhaftpflicht also nicht mehr wie der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Die Anwälte werden die Summe um weitere Millionen schmälern.

Zeitnahe Aufklärung nicht in Sicht

Dass der Vorstandschef angesichts des Skandals seinen Sessel geräumt und Unwissenheit beteuert hat, entbindet den Konzern nicht von der Pflicht zur Begleichung aller entstandenen Schäden. Fachleute gehen bereits jetzt davon aus, dass die Managerhaftpflicht-Anbieter nicht einmal bis zur vereinbarten Deckungssumme regulieren. Am Börsenschaden sind die Manager per Gesetz mit höchstens anderthalb Jahresgehältern beteiligt. Beide Positionen reichen bei Weitem nicht aus, daher bleibt der größte Anteil am Schaden VW selbst überlassen. Zudem kann die Skandalaufklärung viele Jahre in Anspruch nehmen.